Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung
Nachlass gestalten. Verantwortung übernehmen. Sicherheit geben.
Kompetente Unterstützung bei der strukturierten Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung – für Sie und Ihre Angehörigen. Als Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung unterstütze ich Sie dabei, Ihren Nachlass vorausschauend und strukturiert zu regeln – damit Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angehörigen entlastet werden.
- Strukturierte Nachlassplanung: Erfassung von Vermögenswergen und Entwicklung einer maßgeschneiderten Nachlass-Strategie
- Keine Rechtsberatung, aber umfassende Vorbereitung: Begleitung bei der Erstellung von Testamenten und Vermögensnachfolge
- Testamentsvollstreckung: Zuverlässige Umsetzung des letzten Willens und Entlastung der Erben
- Vorausschauende Gestaltung: Frühzeitige Planung zur Konfliktvermeidung und steuerlichen Optimierung
- Persönliche Betreuung: Individuelle Beratung mit Fingerspitzengefühl für Ihre familiäre Situation
Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung
Nachlass gestalten. Verantwortung übernehmen. Sicherheit geben.
Kompetente Unterstützung bei der strukturierten Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung – für Sie und Ihre Angehörigen. Als Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung unterstütze ich Sie dabei, Ihren Nachlass vorausschauend und strukturiert zu regeln – damit Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angehörigen entlastet werden.
Warum eine geregelte Nachlassgestaltung wichtig ist
Ein ungeplanter Nachlass kann zu Unsicherheiten, Konflikten und langwierigen Verfahren führen. Gerade in emotional belastenden Zeiten fällt es Angehörigen oft schwer, klare Entscheidungen zu treffen.
Was macht ein Fachberater für Nachlassgestaltung?
Als Fachberater unterstütze ich Sie dabei.
- Ihre Vermögenswerte strukturiert zu erfassen
- Ihre Ziele und familiären Besonderheiten zu berücksichtigen und daraus eine sichere Strategie für Ihren Nachlass zu entwickeln
- Familiäre Gespräche über Erbschaft und Verantwortung zu begleiten
Ihre Begleitung bei der Nachlassregelung
Ein sensibler Umgang mit dem eigenen Nachlass verlangt mehr als rechtliches Fachwissen – er erfordert Klarheit, Struktur und einen verlässlichen Ansprechpartner, der alle Beteiligten im Blick behält. Als Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung unterstütze ich Sie dabei, Ihre Nachlassregelungen bewusst und verantwortungsvoll zu gestalten – ohne juristische Beratung, aber mit Weitblick, Erfahrung und Fingerspitzengefühl.
Ich helfe Ihnen dabei, den Überblick zu behalten, Prioritäten zu setzen und die nächsten Schritte vorzubereiten – etwa für ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar.
Auch als Testamentsvollstrecker stehe ich Ihnen zur Seite – neutral, gewissenhaft und immer im Sinne Ihrer Wünsche. Mein Ziel ist es, Ihre Verfügungen zuverlässig umzusetzen, Ihre Erben organisatorisch und praktisch zu entlasten und dabei Ihren letzten Willen mit größtmöglicher Sorgfalt zu wahren.
Vermögensnachfolge vorausschauend gestalten
Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ist ein sensibles und oft komplexes Thema. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die sowohl den familiären Vorstellungen gerecht werden als auch steuerlich durchdacht und praktisch umsetzbar sind – möglichst konfliktfrei und im Sinne aller Beteiligten.
Ein durchdachtes Nachfolgekonzept umfasst häufig:
die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten (sogenannte vorweggenommene Erbfolge)
in bestimmten Fällen auch die Veräußerung an Familienangehörige
sowie testamentarische Regelungen oder Erbverträge für den Todesfall – oft ergänzt durch eine Testamentsvollstreckung, um die Umsetzung abzusichern.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen deutlich mehr Spielraum als die gesetzliche Erbfolge. Wer frühzeitig plant, kann Streitigkeiten vorbeugen, individuelle Wünsche berücksichtigen und steuerliche Belastungen reduzieren.
Persönliche Begleitung bei Schenkung und Erbregelung
Eine erfolgreiche Vermögensnachfolge braucht klare Ziele, realistische Einschätzungen und die Bereitschaft, wichtige Entscheidungen nicht aufzuschieben. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vorstellungen zu strukturieren und umzusetzen – mit Blick auf Ihre Familie, Ihre Lebenssituation und die steuerlichen Rahmenbedingungen.
Ich erbringe keine Rechtsberatung, arbeite jedoch bei Bedarf eng mit erfahrenen Kooperationspartnern zusammen – oder mit den Beratern Ihres Vertrauens.
Ab wann sollte ich mich mit dem Thema Nachlassgestaltung beschäftigen?
Eine Nachlassgestaltung ist grundsätzlich in jedem Alter sinnvoll, besonders aber, wenn Sie Vermögenswerte besitzen oder ein Unternehmen gründen. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
Wie unterscheidet sich Ihre Beratung von der eines Notars oder Rechtsanwalts?
Als Fachberater für Nachlassgestaltung biete ich keine Rechtsberatung an, sondern unterstütze Sie bei der strukturierten Erfassung Ihrer Vermögenswerte und bei der Entwicklung einer individuellen Nachlassstrategie. Ich bereite Sie optimal auf Gespräche mit Juristen vor und behalte den Überblick über den gesamten Prozess.
Was kostet eine Beratung zur Nachlassgestaltung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Beratung und der Komplexität Ihrer Vermögenssituation. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Bedürfnisse und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.
Was passiert, wenn ich keine Nachlassregelung treffe?
Ohne Testament oder Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies kann zu unerwünschten Ergebnissen führen, wie etwa einer Erbengemeinschaft, die sich über die Verteilung des Vermögens einigen muss, was hohes Konfliktpotential birgt. Zudem können steuerliche Nachteile entstehen.
Was bedeutet Testamentsvollstreckung?
Ein Erbe wird Eigentümer des Nachlasses mit allen Rechten und Pflichten. Ein Testamentsvollstrecker hingegen ist nur für die korrekte Umsetzung des letzten Willens des Erblassers verantwortlich und handelt ausschließlich in dessen Auftrag, ohne selbst zu erben. Die Testamentsvollstreckung dient häufig dazu, komplexe Nachlasssituationen neutral und fachkundig abzuwickeln.
Kann ich meine Nachlassregelung später noch ändern?
Ja, ein Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie testierfähig sind. Bei Erbverträgen ist eine Änderung nur unter bestimmten Voraussetzungen oder mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich. Regelmäßige Überprüfungen Ihrer Nachlassplanung sind empfehlenswert, besonders bei Veränderungen der persönlichen Verhältnisse.